CCTV

REGELN FÜR DIE VIDEOÜBERWACHUNG – VARO ENERGY

 

1. Einführung und Zusammenfassung

1.1. Zum Schutz und zur Sicherheit seiner Gebäude, seines Eigentums, seiner Mitarbeiter und seiner Besucher betreibt die VARO Energy (im Folgenden „VARO“) ein Videoüberwachungssystem (auch bekannt als CCTV). Diese Regeln beschreiben die Nutzung der Videoüberwachung durch VARO und die Schutzmaßnahmen, die VARO ergreift, um die personenbezogenen Daten, die Privatsphäre und andere Grundrechte und berechtigten Interessen derer zu schützen, die von den Kameras erfasst werden.

1.2. Diese Regeln entsprechen den Anforderungen der geltenden Gesetze und Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung 2016/679 („DSGVO“). Diese Regeln gelten innerhalb der VARO-Gruppe. Gegebenenfalls werden von Zeit zu Zeit lokale Änderungen vorgenommen und spezifischere Vorschriften ausgegeben (die im Falle von Widersprüchen Vorrang vor diesen Regeln haben).

2. Welche personenbezogenen Daten werden gesammelt und aus welchem Grund?

2.1. VARO setzt ein Videoüberwachungssystem für den ausschließlichen Zweck der Sicherheits- und Zugangskontrolle ein. Das Videoüberwachungssystem hilft bei der Kontrolle des Zugangs zu unserem Gebäude und trägt dazu bei, den Schutz unseres Gebäudes, die Sicherheit unserer Mitarbeiter und unserer Besucher sowie unseres auf dem Gelände befindlichen Eigentums und der dort gelagerten Informationen sicherzustellen. Es dient der Ergänzung weiterer physischer Sicherheitssysteme wie z. B. Zugangskontrollsysteme und physische Intrusionsschutzsysteme. Es ist Bestandteil der Maßnahmen zur Unterstützung unserer umfassenden Sicherheitspolitik und soll bei der Verhinderung, Abschreckung und Untersuchung von unbefugtem physischen Zugang helfen, zum Beispiel von unbefugtem Zugang zu gesicherten Räumlichkeiten und geschützten Räumen, IT-Infrastruktur oder betrieblichen Informationen. Darüber hinaus trägt eine Videoüberwachung dazu bei, den Diebstahl von Ausrüstung oder Eigentum von VARO, Besuchern oder Mitarbeitern und eine Bedrohung der Sicherheit von Besuchern oder im Büro arbeitenden Mitarbeitern zu verhindern, zu erkennen und zu untersuchen (z. B. Feuer, physische Angriffe).

2.2. Das System wird nicht für andere Zwecke verwendet, beispielsweise wird es nicht benutzt, um die Arbeit von Mitarbeitern oder die Anwesenheit zu überwachen. Das System wird auch nicht für Ermittlungszwecke verwendet (außer zur Ermittlung bei Verstößen gegen die Gebäudesicherheit wie z. B. Diebstahl oder unautorisiertem Zugang).

3. Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung

Der Einsatz der Videoüberwachung durch VARO ist notwendig, um die Sicherheit und den Schutz seiner Gebäude und Räumlichkeiten, seines Eigentums und seiner Mitarbeiter und Besucher zu gewährleisten. Daher hat VARO ein berechtigtes Interesse an der Videoüberwachung, wenn weniger intrusive Maßnahmen für die Milderung dieser Risiken nicht ausreichen.

4. Wie lange bewahren wir die Daten auf?

Die Aufnahmen werden höchstens vier Wochen (in der Schweiz drei Tage und in Deutschland eine Woche) aufbewahrt. Danach werden alle Aufnahmen gelöscht. Wenn Aufnahmen im Falle eines sicherheitsrelevanten Ereignisses zur weiteren Ermittlung oder als Beweismittel dienen, können sie so lange aufbewahrt werden, wie dies nötig ist.

5. Wie informieren wir die Öffentlichkeit?

Wir informieren die Öffentlichkeit wirksam und umfassend über die Videoüberwachung. Hierbei verfolgen wir einen mehrschichtigen Ansatz, der aus einer Kombination der folgenden beiden Methoden besteht:

• Hinweise vor Ort, um die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, dass eine Überwachung stattfindet, und
• Veröffentlichung dieser Videoüberwachungsrichtlinie auf unserer Internetseite für diejenigen, die mehr über die Videoüberwachung bei VARO erfahren möchten.

6. Übermittlung und Weitergabe

Die Geschäftsführung und das Personal erhalten keinen dauerhaften Zugriff auf die Videoüberwachung.

Nur in Ausnahmefällen werden die Bilder im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren an Ermittlungsbehörden übermittelt. Wenn Behörden einen Zugriff auf Überwachungsaufnahmen verlangen, wird dieser nur gewährt, wenn es eine rechtliche Verpflichtung gibt. Darüber hinaus müssen diese Übermittlungen dokumentiert werden.

VARO darf und wird Dritten den Zugriff auf die Videoüberwachung nur gewähren, die damit beauftragt wurden, die Sicherheit der Räumlichkeiten, Gebäude, Mitarbeiter, Besucher und beweglichen Sachen zu gewährleisten. Jeglicher Zugriff wird im Einklang mit allen geltenden Datenschutzverpflichtungen gewährt.

Jede Übermittlung und Weitergabe wird dokumentiert und einer Bewertung der Notwendigkeit einer solchen Übermittlung und der Vereinbarkeit der Zwecke der Übermittlung mit dem ursprünglichen Zweck der Sicherheits- und Zugangskontrolle der Verarbeitung unterzogen.

Bei Fragen zu diesen Regeln oder zum Einsatz der Videoüberwachung durch VARO wenden Sie sich bitte an privacy@varoenergy.com